

Wilkommen im El tesoro, dem besonderen Ort mit lebendigem lateinamerikanischen Ambiente, in dem Ihr Euch wie zu Hause in Lateinamerika fühlt.
Die Atmosphäre, das Essen und die Musik sind die perfekten Zutaten für ein angenehmes Fest mit Freunden, Kollegen oder der Familie.
Rahmen-Daten
- Durchschnittliches Preisniveau
- Flexibles Catering
- Max. für 20 Personen Sitzplätze
- Jederzeit buchbar
- Tagung – Seminar – Meeting – Trauerfeier – Geburstag etc

Raum-Technik

- Tonanlage
- Leinwand
- Licht-Technik
- Holzboden
- 2 WCs
- mit Servicepersonal buchbar
- Küche vor Ort
- Heizung
- Geschirr und Möbel buchbar
- Leider nicht rollstuhlgerecht
1. Die Vertragsparteien: Zwischen Sandra Villamil Còrdoba (nachfolgend Vermieterin genannt) und ______________ (nachfolgend Mieter_in genannt) Straße und Hausnummer ___________________________________ Postleitzahl ______________ und Wohnort ____________________________________________________ Telefonnummer:__________________________ E-Mail: _______________________________ wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand Die Vermieterin überlässt dem/der Mieter/in die folgenden Räumlichkeiten:______________________________ Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau-und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von dem/der Mieter/in gewünschten Ausstattung (Veranstaltungstechnik, Präsentationstechnik, sowie evtl. Bestuhlung gemäß beiliegendem Bestuhlungsplan). Der/die Mieter/in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen Zustand zurückzugeben.
3. Nutzungs bedingungen und Hausordnung Der nachfolgende Raumnutzungsvertrag ist nur in Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen sowie der Hausordnung gültig. Der/die Mieter/in erklärt, diese vor Unterzeichnung dieses Vertrages erhalten zu haben und erkennt diese mit seiner/ihrer Unterschrift für sich und alle Teilnehmer/innen an. Eine Nutzungsberechtigung entsteht erst mit Unterzeichnung des Vertragsformulars durch beide Vertragspartner. Die Vermieterin ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht. Der/die Mieter/in erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die zugewiesene Räumlichkeit zum im Vertrag ausgewiesenen Zweck innerhalb der vereinbarten Dauer zu nutzen.
4. Nutzungsgebühren, Mietpreis
Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt in Höhe von____________________€ zu zahlen. Der Betrag ist bis zum vereinbarten Termin auf das vom Vermieter benannte Konto zu überweisen. Für die Bereitstellung der vereinbarten technischen Ausstattung werden die Kosten gemäß beiliegender Preisliste abgerechnet. Anfallende Kosten für Reinigung oder Personal werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
5. Pflichten des/der Mieters/der Mieterin
Der/die Mieter/in versichert mit der Unterschrift, dass er/sie nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er/sie ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
6. Kündigung
6.1 Ordentliche Kündigung
Der/die Mieter/in kann den Raumnutzungsvertrag bis zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt ordnungsgemäß kündigen. Der Vermieter kann von dem Raumnutzungsvertrag bis zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietprojekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der/die Mieter/in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.2 Außerordentliche Kündigung Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Mieter/in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
6. Haftung
6.1 Haftung des Mieters/ der Mieterin
Der/dieMieter/in haftet im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach-und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume. Soweit Dritte im Zusammenhang mit der Raumnutzung Schadenersatzansprüche erheben, stellt der/die Mieter_in sie von allen Ansprüchen frei.
6.2 Haftung der Vermieterin
Der Vermieter stellt dem Mieter/ der Mieterin die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Vermieterin unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Sie haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht für von dem/derMieter/in eingebrachte Gegenstände.